Patent über ein Hilfsmittel zur Anregung des Zahnwachstums und zur Kieferregenerierung
Beschreibung
Derartige Hilfsmittel zur Kieferregenerierung sind aus der DE 43 02 709 C I und DE 91 15 341 Ul bekannt, wobei in beiden Fällen Seitenteile am Zahnfleisch anliegen, die Knochenaufbaumaterial an der zu regenerierenden Knochenstelle fixieren.
Aufgabe der Erfindung ist es dagegen, die Regenerierung ohne entsprechend fixierte Knochenmaterialien zu ermöglichen. Diese Aufgabe wird gemäss den im Anspruch 1 wiedergegebenen Merkmalen gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben. Die Erfindung unterscheidet sich insofern vom Stand der Technik, als durch kissenartig angeordnete Nadeln eine Aktivierung des Zahnfleischs und des Kiefers bewirkt wird. Dadurch können Restkeime von Zähnen zum Wachstum angeregt werden. Langzeitig ist eine dauerhafte Sanierung möglich. Eine intensive Wirkung wird dadurch erzielt, dass die Länge der Nadeln ca. 1 mm beträgt. Besonders günstig hat sich erwiesen, dass der gegenseitige Abstand der Nadeln ca. 1 mm beträgt. Eine einfache Herstellung des Hilfsmittels wird dadurch garantiert, dass die Nadeln einstückig mit den Seitenteilen aus einem zahnprothetischen Werkstoff ausgebildet sind.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand der Zeichnungen näher erläutert.

Es zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt durch ein erstes Ausführungsbeispiel,
Fig. 2 eine Draufsicht auf dieses Ausführungsbeispiel,
Fig. 3 ein zweites Ausführungsbeispiel und Fig. 4 eine Abwandlung des zweiten Ausführungsbeispiels.
Fig. 1 zeigt einen Schnitt durch den Kiefer (4) mit einem Zahn 2. Der Kiefer (4) ist mit Zahnfleisch bedeckt, was im Einzelnen nicht erläutert ist. Der Zahn (2) oder Restzahn dient zur Verankerung der Klammern (3) des Hilfsmittels, dessen Seitenteile (6) durch die Klammern (3) zusammengehalten und zusammengespannt sind. Die Seitenteile (6) sind auf der jeweiligen Innenseite mit Nadeln (1) besetzt. Die Seitenteile (6) bedecken die gesamte Fläche des Zahnfleischs. Im Mundraum befindet sich die Zunge (5).
Die Nadeln (1) haben eine Länge von ca. 1 mm und einen gegenseitigen Abstand von ca. 1 mm. Die Nadeln (1) sind einstückig mit den Seitenteilen (6) des Hilfsmittels ans einem zahnprothetischen Werkstoff ausgebildet. Sic können auch ans einem anderen verträglichen Werkstoff bestehen. Sie müssen eine ausreichende Haltbarkeit aufweisen, insbesondere müssen die Spitzen bruchsicher sein. In Abhängigkeit von den anatomischen Verhältnissen und dem Behandlungsverlauf kann man auch eine andere Anordnung der Nadeln wählen. Das Hilfsmittel mit den Nadeln (1) muss über längere Zeit getragen werden. Die Nadeln (1) regen die Durchblutung des Zahnfleischs und des Kieferknochens an. Sie aktivieren noch vorhandene Zahnkeime, so dass in vielen Fällen ein Zahnwachstum und eine Regenerierung des Kieferknochens erreicht wird. Die Behandlung kann sich durchaus über mehrere Jahre erstrecken. Durch das Kauen wird die Wirkung der Nadeln gefördert.
Fig. 3 zeigt ein Hilfsmittel, bei dem ein Zahn (8) auf einen im Kiefer verankerten Stift (7) aufgesetzt ist. Der Zahn (8) hält die Seitenteile (6). Der Stift (7) kann nach Fig. 4 auch ein Restzahn sein.
